Wie soll denn ein Laie und "Nicht-Crack" auch hier nur ahnen, dass er kein Original-Lego kauft? Und ich bin sicher, wenn jemand dann reklamiert bekommt er zu hören: "... da steht doch eindeutig 'für LEGO(R) Figuren' in der Artikelbezeichnung.
Soweit ich weiß, spricht ja nichts dagegen, wenn man schreibt, dass etwas
für eine bestimmte Marke geeignet ist.
Ich gebe dir insofern Recht, als dass er nicht sowas wie "
LEGO® Waffen Set" oder sowas wie "
Spielzeugart: Lego" dazu schreiben dürfte.
Allerdings weiß ich nicht, inwieweit da der Gattungsname "Lego" für Klemmbausteine aller Art eine Rolle spielt, oder ob es sich um Dreistigkeit im Verkauf handelt.
Unter der Artikelbeschreibung hat er dazu geschrieben:
"
LEGO® ist ein registriertes Markenzeichen der LEGO Gruppe, welche diese Artikel weder gesponsert, autorisiert oder sonst in irgendeiner art unterstützt hat."
Spätestens ab da dürfte da rechtlich nicht mehr viel zu rütteln sein, wer das überliest und trotzdem bestellt, hat keine Handhabe mehr, sich hinterher zu beschweren.
Grundlegend ist das aber nicht wirklich mit dem hiesigen Thema hier vergleichbar.
Hier ging es darum, dass ein geschütztes Produkt Legos 1:1 nachgemacht wurde, aber soweit ich weiß hat Lego selbst keine derartigen Waffen in ihrem Programm.
Prinzipiell ist es nicht verboten, Zubehörteile, passend zu einer bestimmten Marke herzustellen, solange es sich eben um Eigenkreationen handelt.