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Dürfen Bauanleitungen von MOCs weitergegeben werden?

jrx

Urgestein
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Das bringt mich zur allernächsten Frage, nämlich welche Rechte hat der "Urheber" überhaupt darauf?
Im Falle der Milano liegen alle Rechte bei Marvel und/oder Disney.
Und bei Lego, die für teuer Geld die Lizenz dafür erworben haben, alleiniger Anbieter von Klemmbaustein-Kreationen aus dem Marvel-Franchise zu sein.
Wenn's ein MOC ist, liegen die Rechte an der Kreation beim Erbauer. Genauso verhält es sich mit der Bauanleitung. Wer die gemacht hat, hat die Rechte. Beim Verkauf einer Bauanleitung gebe ich das Nutzungsrecht weiter. Daher: Der Käufer hat das Recht das Modell nach meiner Anleitung zu bauen. Verkauft er die Steine – so what. Verkauft er das Modell im zusammengebauten Zustand, verletzt er die Rechte des Urhebers - ist ja dessen Design. Die Bauanleitung darf er nur in engen Grenzen weiterverkaufen. Da gibt es genügend Urteile dazu.
Nun steht noch die Frage: Und was ist mit dem Design der Vorlage? In deinem Beispiel Marvel und Disney (aber genauso gut Vorbilder wie Trucks von Scania, Mercedes, etc.). Hier hat der Markeninhaber die Rechte am Design. Daher: Wenn ich etwas nach Vorlage baue, an der jemand anderes die Rechte hat, verletzte ich dessen Rechte, so lange ich keine Lizenz erworben habe. Habe ich das, gilt im Großen und Ganzen, was für ein originäres MOC gilt. Nochmal ganz klar: Wenn ich ein MOC baue, das aussieht wie ein Mercedes, dann ist das Design geschützt (und da ist es sogar egal, ob ich den Namen draufschreibe oder nicht, so lange das Design klar erkennbar ist).
 

Matze2903

MoRaStafari
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@Sylon Das ist eine für mich durchaus zu akzeptierende Festlegung. Wennd er Ersteller/verkäufer einer Anleitung einen Wunsch hat akzeptiere ich ihn auch Habe deine und ein paar wenige andere Anleitungen ja nicht zum Geld machen gekauft, sondern zum Bauen und lernen. Wobei mir dabei einfällt, das ich die mal wieder herausholen könnte.
 

Sven

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Wenn ich ein MOC baue, das aussieht wie ein Mercedes, dann ist das Design geschützt (und da ist es sogar egal, ob ich den Namen draufschreibe oder nicht, so lange das Design klar erkennbar ist).
Meines Wissens darf man gerade die Logos von Autoherstellern bei Modellen auch ohne Lizenz verwenden (EuGH-Urteil).
Der Designschutz für die Formgebung erlischt üblicherweise nach 25 Jahren. MOCs von Old- und Youngtimern sind somit in dieser Hinsicht unproblematisch.
 

jrx

Urgestein
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Meines Wissens darf man gerade die Logos von Autoherstellern bei Modellen auch ohne Lizenz verwenden (EuGH-Urteil).

Wenn du die Modelle für dich baust: kein Problem. Machst du ne Bauanleitung kann‘s Ärger geben. Weiß ich daher, weil ich derzeit mit nem Hersteller im Gespräch bin
Der Designschutz für die Formgebung erlischt üblicherweise nach 25 Jahren. MOCs von Old- und Youngtimern sind somit in dieser Hinsicht unproblematisch.
Das kann sein. Da kenn ich mich gar nicht aus.
 

Sven

Oberlehrer
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Das EuGH-Urteil bezog sich ja gerade auf die gewerbliche Verwendung durch einen Spielzeughersteller. Googel mal nach Opel+Spielzeug+Designschutz. Dass die Autofirmen trotzdem weiter versuchen, Lizenzgebühren zu kassieren, ist nicht weiter erstaunlich...
 

Stud McBrick

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Der Designschutz für die Formgebung erlischt üblicherweise nach 25 Jahren. MOCs von Old- und Youngtimern sind somit in dieser Hinsicht unproblematisch.

Ich sage mal: Jein.
Denn auch jenseits des Designschutzes können noch Rechte auf die jeweilige Formgebung bestehen.
Als Beispiel kann ich den VW Käfer nennen, dessen Form von Volkswagen als 3D-Marke eingetragen wurde.

Bei einem Rechtsstreit um die Form des Porsche Boxter wurde vor ein paar Jahren gerichtlich entschieden, dass Fahrzeugformen als 3D-Marke geschützt werden können, solange die Form einen hohen Bekanntheitsgrad besitzt und allgemein mit einer bestimmten Marke verbunden wird.

Als weiteres Beispiel habe ich glaube ich mal von der Corvette C3 gelesen, aber es wäre denkbar, dass noch weitere Hersteller ihre alten Fahrzeuge auf diese Weise geschützt haben, um Nachbauten zu unterbinden.

Prinzipiell kann also alles noch einem gewissen Schutz unterliegen, auch wenn ein Design schon deutlich älter als 25 Jahre ist.
 
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