Preise am Regal sind nicht bindend. Rechtlich ist es kein Angebot, da es auch irrtümlich falsch ausgepreist sein kann.
Der Kunde gibt an der Kasse das Angebot ab, die Ware zum Preis am Regal zu kaufen, der Händler gibt dann das Gegengebot ab.
Meist bekommt der Kunde den Preis dann aber auf Kulanz, ein Anspruch besteht aber nicht.
Der Kunde gibt an der Kasse das Angebot ab, die Ware zum Preis am Regal zu kaufen, der Händler gibt dann das Gegengebot ab.
Meist bekommt der Kunde den Preis dann aber auf Kulanz, ein Anspruch besteht aber nicht.